Schwerbehindertenausweis:

Was ist der Schwerbehindertenausweis ?

Schwerbehindertenausweis (Muster Schwerbehindertenausweis)

Ein Ausweis, der (mit Verlängerungsmöglichkeit) für zunächst längstens 5 Jahre ausgestellt wird, der aufgrund bestimmter Behinderungen vergeben wird und der es einem ermöglicht bestimmte Sonderrechte und je nach ergänzendem Merkzeichen auch Nachteilsausgleiche zu erhalten. Der Antrag wird im Versorgungsamt gestellt und man sollte seine entsprechenden ärztlichen Unterlagen und Bescheinigungen mitbringen.

Was bringt ein Schwerbehindertenausweis und wer kann ihn bekommen ?

Als Arbeitnehmer bekommt man damit Zusatzurlaubstage und einen besonderen Kündigungsschutz. Als Privatperson die Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren, eine Ermäßigung der Telefongrundgebühren, Vergünstigung von Eintrittspreisen und je nach Grad der Behinderung kostenlose oder günstige Fahrten im Nahverkehr bzw. die Erlaubnis einen Behindertenparkplatz zu benutzen. Weiterhin gibt es ggf. steuerliche Erleichterungen, besteht der Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder Hilfen zur behindertengerechten Anpassung der Wohnung oder auf einen vorgezogenen Rentenanspruch. Auch auf Reisen (besondere Sitzplätze) oder in Ämtern und Behörden bekommen Sie damit leichter Hilfe. Die einzelnen Nachteilsausgleiche (s.z.B. HIER) richten sich nach dem Gradund der Art der Behinderung und den Merkzeichen auf dem Behindertenausweis.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird dabei von 0-100% angegeben. Ab GdB 50 wird ein entsprechender Ausweis ausgestellt. Je nach GdB steht auf dem Ausweis auch noch ein zusätzliches Merkzeichen:

  • RF (Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren) ab GdB 60

  • G (erhebliche Gehbehinderung, erhebliche Einschränkung der Mobilität) ab GdB 70

  • aG (aussergewöhnlich gehbehindert) bei schwerer Beeinträchtigung, die es unmöglich macht Gehstrecken von mehr als 50 Meter ohne Hilfe zurückzulegen.

  • B (Notwendigkeit ständiger Begleitung nachgewiesen) ab GdB 70

  • H (hilflos) anstelle von G ab GdB 100

  • Gl (Gehörlos) bei Gehörlosigkeit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörung

  • Bl (Blind) zusätzlich wenn Sie einen GdB von 100 haben und blind im Sinne des Gesetzes sind

  • TBl (Taubblind) Es muss eine GdB von 70 wegen einer Störung der Hörfunktion und ein GdB von 100 wegen einer Störung des Sehvermögens vorliegen.

Die genauere Definition und die Rechtsgrundlagen finden Sie HIER. Diese Merkzeichen sind wichtig für die Vergünstigungen. Sie sollten sie sofort bei der Feststellung der Behinderung bei ihrem zuständigen Versorgungsamt mit beantragen. Anträge erhält man auch im Rathaus.

Zum Feststellen des GdB aufgrund von Augenerkrankungen gibt es im augenärztlichen Bereich entsprechende Tabellen. Hier wird die Sehbehinderung und Blindheit definiert. Sieht man z.B. auf einem Auge 40% und auf dem anderen 2% entspricht dies einem GdB von 50. Näheres zu den Tabellen siehe auch HIER

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(Stand 18.04.2024)